Die Verlängerung der Abgabefristen von Bachelor- und Masterarbeiten wird auch am Fachbereich Physik gemäß der Regelungen auf der Corona-Info-Webseite der Universität Stuttgart gehandhabt.
Ein Antrag hierfür ist nicht nötig.
https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/meldungen/corona/#id-97bc2f57-1
Für darüber hinaus gehende Verlängerungen gelten die üblichen Regeln der jeweils gültigen Prüfungsordnung.